Überprüfung der Betriebsanlage gemäß § 82b der Gewerbeordnung 1994

Gesetzliche Vorschrift:

  • jeder Inhaber einer genehmigten Betriebsanlage hat diese regelmäßig wiederkehrend zu prüfen oder prüfen zu lassen
  • die Überprüfung ist im Abstand von längstens 5 Jahren vorgeschrieben

Was wir für Sie erledigen:

  • Durchsicht aller Bescheide und Prüfprotokolle
  • Erstellung eines Schriftsatzes zum Nachweis der Bescheid gemäßen Einhaltung aller Auflagen und Vorschriften
  • bei eventuellen Abweichungen werden Maßnahmen zur Erreichung des konsensgemäßen Zustandes der Betriebsanlage erarbeitet und schriftlich vorgelegt