Überprüfung der Betriebsanlage gemäß § 82b der Gewerbeordnung 1994
Gesetzliche Vorschrift:
- jeder Inhaber einer genehmigten Betriebsanlage hat diese regelmäßig wiederkehrend zu prüfen oder prüfen zu lassen
- die Überprüfung ist im Abstand von längstens 5 Jahren vorgeschrieben
Was wir für Sie erledigen:
- Durchsicht aller Bescheide und Prüfprotokolle
- Erstellung eines Schriftsatzes zum Nachweis der Bescheid gemäßen Einhaltung aller Auflagen und Vorschriften
- bei eventuellen Abweichungen werden Maßnahmen zur Erreichung des konsensgemäßen Zustandes der Betriebsanlage erarbeitet und schriftlich vorgelegt