Brandschutzkonzept
Wann brauch ich das?
- Forderung der Behörde
- die gesetzlichen Vorschriften ( OIB-Richtlinien, TRVB, ...) können oder wollen nicht eingehalten werden
Was wir für Sie erledigen:
- Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
- Abklärung mit der MA 37 KSB (Wien) bzw. der BH-Bauabteilung (Bundesländer)
Als Grundlagen für die Erstellung werden herangezogen:
- Baubeschreibungen
- Einreichpläne oder Konzeptskizzen
- Vorortbesichtigung (eventuell benötigte Schlüssel müssen vorab bereitgestellt werden)
- OIB-Richtlinien
- Arbeitsstättenverordnung AStV (BGBl. Nr. 368/1998)
- TRVB (BMA, RWA/BRE, Notlicht,...)