Brandschutzkonzept

Wann brauch ich das?

  • Forderung der Behörde
  • die gesetzlichen Vorschriften ( OIB-Richtlinien, TRVB, ...) können oder wollen nicht eingehalten werden

Was wir für Sie erledigen:

  • Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
  • Abklärung mit der MA 37 KSB (Wien) bzw. der BH-Bauabteilung (Bundesländer)

Als Grundlagen für die Erstellung werden herangezogen:

  • Baubeschreibungen
  • Einreichpläne oder Konzeptskizzen
  • Vorortbesichtigung (eventuell benötigte Schlüssel müssen vorab bereitgestellt werden)
  • OIB-Richtlinien
  • Arbeitsstättenverordnung AStV (BGBl. Nr. 368/1998)
  • TRVB (BMA, RWA/BRE, Notlicht,...)